Ablauf der Therapie


Wie sieht die Behandlung in der Ergotherapie aus?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen mit der Ausstellung der Verordnung die Tür zur Therapie geöffnet und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Behandlung (Therapiefrequenz pro Woche, Dauer einer Sitzung, Menge der Therapieeinheiten, Hausbesuch) festgelegt.

Anhand dieser Vorgaben erarbeiten Sie nun nach eingehender Anamnese und Befundung zusammen mit Ihrer zuständigen Therapeutin oder Ihrem Therapeuten die für Sie relevanten Behandlungsziele. Die zur Erreichung der Ziele nötigen Behandlungsmethoden und Verfahren werden abhängig von Ihrer Symptomatik passgenau von unserer Therapeut*innen ausgewählt und angewendet.

Die eingesetzten Verfahren und Methoden werden im Behandlungsverlauf auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet.


Wie geht es nach der ersten Verordnung weiter?

In Absprache mit Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wird besprochen ob und wie die Therapie über diese erste Verordnung hinaus weitergeht. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein eine Therapiepause einzulegen oder die Therapie zu beenden.

Warum kann dies sinnvoll sein?

  1. Wenn die Ziele erreicht wurden und eine Fortführung der Therapie nicht mehr      Notwendig ist
  2. Um zu überprüfen, ob durch die Therapie die für den Alltag notwendige Stabilität erreicht wurde
  3. Wenn Sie durch eine gute Anleitung zum Heimtraining die Therapie selbständig oder mit Hilfe Ihrer Angehörigen zu Hause weiterführen können
  4. Wenn sich unser Therapieangebot für Ihre Problematik als nicht zielführend darstellt 
  5. Wenn sich die Therapie nicht mehr stressfrei in Ihren Alltag integrieren lässt (z.B. Arbeitsplatz- oder Schulwechsel)

Organisatorisches

Die Verordnung

Zur Behandlung benötigen wir ab dem ersten Termin eine ärztlich verordnete Heilmittelverordnung, die nicht älter als 28 Tage sein darf

 

Die Zuzahlung

Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt für gesetzlich Versicherte, die das 18.Lebensjahrvollendet haben, 10 % der Kosten des Heilmittels zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnung.

Auskunft  über die genaue Höhe Ihrer Zuzahlung können wir Ihnen erst geben, wenn uns Ihre Heilmittelverordnung vorliegt.

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor.


Terminabsage

Ihre Ziele können Sie nur erreichen, wenn wir gemeinsam kontinuierlich daran arbeiten. Sollten Sie trotzdem die Therapie einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie uns dies frühzeitig, spätestens aber 24 h vor Ihrem Termin, mitzuteilen

Sollte die nicht möglich sein, wird Ihnen der ausgefallene Termin, wenn wir diesen nicht alternativ belegen können, in Höhe des vollen Kassensatzes in Rechnung gestellt.

Unverhofft kommt oft!

Da wir aber natürlich auch wissen, wie schnell einmal etwas dazwischenkommen kann, gibt es den "Joker". Diesen können Sie zweimal pro Kalenderjahr für einen nicht oder zu spät abgesagten Termin einsetzen, ohne den Ausfall von uns in Rechnung gestellt zu bekommen.